Zähne Regulieren
Eine optimale Zahnstellung und schöne Zähne lassen uns unbeschwert lachen, sie erhöhen das Selbstwertgefühl und sind Voraussetzung für eine optimale Kaufunktion. Dafür bieten wir für Kinder, Jugendliche und Erwachsene verschiedene Behandlungsmöglichkeiten an. Der richtige Zeitpunkt für den Start einer kieferorthopädischen Behandlung von Kindern ist nicht wie oft vermutet erst dann, wenn alle Zähne durchgebrochen sind, sondern so früh wie möglich. Denn im Behandlungsvordergrund bei Kindern stehen oft Kieferfehlstellungen, die zu einem abweichendem Gesichtswachstum führen können. Zum Einsatz kommen in der Regel herausnehmbare Apparaturen (Zahnspangen) oder auch festsitzende Mechaniken.
Ein weiterer Anhaltspunkt für den Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung ist bei älteren Kindern/ Jugendlichen der sogenannte pubertäre Wachstumsschub. Also das Einsetzen des stärksten Längenwachstums bei Mädchen und Jungen, etwa zwischen dem 10. und 12. Lebensjahr. Bei deutlichen Lageabweichungen- typischerweise im Unterkiefer – sollte die Behandlung vor dem Hauptwachstumsschub begonnen werden. Zum Einsatz kommen hier herausnehmbare Geräte (Zahnspangen), aber auch festsitzende Behandlungselemente wie etwa Brackets.
Die Behandlung von älteren Jugendlichen und Erwachsenen erfolgt vorwiegend mit fest aufgeklebten kieferorthopädischen Hilfsmitteln wie der Multi-Bracket-Apparatur (Brackets). Aber auch der Einsatz der fast unsichtbaren Aligner (individuell hergestellte und herausnehmbare durchsichtige Schienen) ist eine echte Behandlungs-Alternative für Patienten, die die Ästhetik der aufgeklebten Brackets nicht tolerieren möchten.
Eine einmal eingestellte perfekte Verzahnung und Ästethik des Gebisses nach der erfolgreich durchgeführten aktiven KFO-Therapie muss in der sogenannten Retentionsphase über die nächsten Lebensjahre gehalten und stabilisiert werden. Hierzu eignen sich herausnehmbare Schienen oder Platten (Zahnspangen), besonders aber hinter den Zahnreihen und damit unsichtbar aufgeklebte dünne Haltedrähte aus biologisch unbedenklichen metallischen Materialien.
Die gesetzlichen Krankenkassen legen für die kieferorthopädische Versorgung ihrer Versicherten die sogenannten KIG-Richtlinien ( kieferorthopädische Indikationsklassen ) zugrunde. Erreicht das Ausmaß des Schiefstandes der Zähne oder die Lageabweichung der Kiefer nicht das geforderte Ausmaß kann die Behandlung nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden. Die Behandlung kann somit nur als reine Privatleistung vorgenommen werden. Privatversicherte Patienten oder gesetzlich Versicherte mit einer privaten Zusatzversicherung für Kieferorthopädie müssen den erstellten privaten Behandlungsplan bei Ihrer Versicherung einreichen und erhalten nach der Kostenübernahmeerklärung der Versicherung (je nach gewähltem Tarif) in der Regel eine Erstattung ( Teilerstattung ) der Leistungen.
Wir sind zu folgenden Öffnungszeiten für Sie da:
Mo., Mi., Fr.: 8 -15 Uhr
Di. und Do.: 8 – 19 Uhr
sowie nach telefonischer Absprache
Telefon: 05041 2990
Mail: zahnzentrum-springe@t-online.de
Zum Niederntor 16
31832 Springe am Deister